Häufig gestellte Fragen zur Mitarbeiterversetzung nach Deutschland

Erfahren Sie mehr über Visabestimmungen, Fristen, Kosten, Familienunterstützung und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie zu unserem Produkt und den Abrechnungen wissen müssen

  • Der Zeitplan eines Relocation Prozeses hängt vollständig von der Bearbeitungszeit der relevanten örtlichen Einwanderungsbehörden ab. Wir empfehlen, das Fast-Track-Verfahren durchzuführen, um jeden Umzug zu beschleunigen, der davon profitieren könnte. Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland in Kraft. Es vereinfacht und beschleunigt den Visa-Antragsprozess für Fachkräfte von außerhalb der EU mit einem (anerkannten) Universitätsabschluss oder einer Berufsausbildung. Dies gibt deutschen Unternehmen die Möglichkeit, ihre neu eingestellten ExpertInnen innerhalb einer kürzeren Zeitspanne umzusiedeln. Wir stehen Ihnen während des Prozesses zur Verfügung.

    Ein Kandidat kann sein Visum innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach offiziellem Beginn seines Relocation Prozesses erhalten.

  • Der Zeitplan eines Relocation Prozesses hängt vollständig von der Bearbeitungszeit der relevanten Einwanderungsbehörden ab. Es gibt jedoch Prozesse, die von den Einwanderungsbehörden in Deutschland implementiert wurden, um arbeitsbezogene Anträge zu beschleunigen.

    Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland in Kraft. Es vereinfacht und beschleunigt den Visa-Antragsprozess für Fachkräfte von außerhalb der EU mit einem (anerkannten) Universitätsabschluss oder einer Berufsausbildung. Dies gibt deutschen Unternehmen die Möglichkeit, ihre neu eingestellten ExpertInnen innerhalb einer kürzeren Zeitspanne umzusiedeln. Wir stehen Ihnen während des Prozesses zur Verfügung.

  • Es ist möglich, dass Ihre Mitarbeitenden vor Beginn ihres Visa-Prozesses arbeiten. Dank des Modells des Employer of Record (EOR) können Sie global Mitarbeiter einstellen und bezahlen, ohne gegen Compliance-Vorschriften zu verstoßen. Überprüfen Sie unsere Partnerseite, um mehr über den von uns empfohlenen EOR-Partner zu erfahren, mit dem wir zusammenarbeiten.

  • Nachdem Sie Ihren ersten Relocation Prozess beauftragt haben, wird Ihr dedizierter Relocation-Partner Ihr Konto mit Ihnen einrichten und Sie in zu unserer Software onboarden.

  • Mit unserer Plattform behalten Sie alle Ihre Relocation Prozesse im Blick. Mit einem einfachen Knopfdruck fügen Sie neue RelocationkandidatInnen hinzu und erhalten einen Überblick darüber, wo sich alle Ihre KandidatInnen in ihren Prozessen befinden. Darüber hinaus können Sie die Daten Ihrer Mitarbeitenden an einem Ort sammeln, verfolgen, verwalten und speichern. Alle Informationen zu Ihren Mitarbeitenden und allem, was mit ihrem Relocation Prozess zu tun hat, werden an einem einzigen, sicheren Ort gespeichert.

    Erfahren Sie mehr über die Funktionen unserer Plattform, indem Sie hier eine Demo-Sitzung buchen.

  • Nein, relokate bietet keine Rechtsdienstleistungen an und ist weder eine Anwaltskanzlei noch ein Einwanderungsberater. Wir arbeiten jedoch eng mit Anwalts- und Einwanderungspartnern zusammen, an die wir Sie verweisen, wenn fallbezogene Rechtsberatung erforderlich ist. Sie finden unseren empfohlenen Partner auf unserer Website im Abschnitt Partnerseite.

  • Sie können unsere Datenschutzrichtlinie hier lesen.

  • Sie finden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier.

  • Die Versetzung eines Mitarbeiters nach Deutschland erfolgt in folgenden Schritten:

    Schritt 1: Dokumentenvorbereitung (1–2 Wochen)

    Reisepass, Zeugnisse und Arbeitsvertrag zusammenstellen

    ggf. Qualifikationsanerkennung beantragen

    Visumantragsunterlagen vorbereiten

    Schritt 2: Visumantrag (2 Wochen bis 9 Monate)

    Termin bei der Botschaft über das Online-Konsularportal buchen

    Antrag mit einer Gebühr von 75 € einreichen

    Standardbearbeitungszeit: 2–9 Monate

    Expressverfahren: Verkürzt die Bearbeitungszeit auf ca. 3 Monate (bei Antragstellung aus dem Ausland)

    Schritt 3: Einreise und Anmeldung (innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft)

    Der Mitarbeiter reist mit einem Arbeitsvisum nach Deutschland ein

    Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

    Krankenversicherung abschließen

    Schritt 4: Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (innerhalb von 12 Monaten)

    2–3 Monate vor Ablauf des Visums beim Einwohnermeldeamt beantragen

    Aufenthaltserlaubnis für 1–4 Jahre erhalten

    Gesamtdauer: 2 Wochen bis 9 Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit und der Nutzung des Expressverfahrens.

  • Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

    Bestätigen Sie, dass der/die Mitarbeiter/in einen Hochschulabschluss besitzt.

    Stellen Sie sicher, dass das Gehalt die Schwelle von 48.300 € brutto jährlich (43.759,80 € für Mangelberufe) erreicht.

    Schritt 2: Unterlagen vorbereiten

    Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)

    Hochschulabschlusszeugnis + Apostille

    Arbeitsvertrag mit Angabe des qualifizierenden Gehalts

    Nachweis einer Unterkunft in Deutschland

    Schritt 3: Antrag stellen

    Termin bei der Deutschen Botschaft/dem Deutschen Konsulat vereinbaren

    Unterlagen zusammen mit der Antragsgebühr von 75 € einreichen

    Bearbeitungszeit: 2–12 Wochen (Standardverfahren) oder Expressverfahren nutzen

    Schritt 4: Nach der Genehmigung

    Der/Die Mitarbeiter/in reist mit der Blauen Karte nach Deutschland ein.

    Anmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Abholung der biometrischen Blauen Karte bei der Ausländerbehörde.

    Schritt 5: Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis

    Nach 27 Monaten mit der Blauen Karte (oder 21 Monaten mit dem deutschen Sprachniveau B1)

    Beantragung einer Niederlassungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde.

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