Aufenthaltstitel nach Kündigung: HR-Pflichten

Hanna Kovacs

Hanna Kovacs

Product Manager, Global Mobility

Veröffentlicht am 20. April 2025·9 Min Lesezeit

Zuletzt aktualisiert: 15. Februar 2026

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Wenn ein internationaler Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt — ob durch Kündigung, Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag — ist sein Aufenthaltstitel sofort gefährdet. Die Ausländerbehörde muss informiert werden, und die Uhr tickt. Hier erfahren Sie, was HR-Teams wissen müssen, um korrekt zu handeln — und sowohl das Unternehmen als auch den Mitarbeiter zu schützen.

Unmittelbare Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel

Deutsche Arbeitserlaubnisse (Aufenthaltstitel) sind an das konkrete Beschäftigungsverhältnis gebunden, das sie begründet hat. Endet die Beschäftigung, aendert sich die Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels:

Wichtig

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Ausländerbehörde innerhalb von 4 Wochen zu informieren, wenn der Vertrag eines internationalen Mitarbeiters endet. Bei Versäumnis drohen Bussgelder und Komplikationen bei zukünftigen Einstellungen.

Der Aufenthaltstitel erlischt nicht am Tag des Vertragsendes — es beginnt jedoch eine Uebergangsfrist, deren Bedingungen vom jeweiligen Aufenthaltstitel abhängen.

Inhaber der Blauen Karte EU

Inhaber der Blauen Karte EU haben die günstigsten Regelungen:

  • 3-monatige Uebergangsfrist zur Suche eines neuen Arbeitgebers (seit der Reform 2023, erweitert von zuvor 0 Tagen). Die Blaue Karte bleibt in diesem Zeitraum gültig.
  • 6-monatige Verlängerung möglich — wenn der Inhaber die Blaue Karte seit 2 oder mehr Jahren besitzt, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
  • Kein neues Visum erforderlich — die Arbeit beim neuen Arbeitgeber kann mit der bestehenden Blauen Karte aufgenommen werden, sofern der Arbeitgeberwechsel innerhalb der Frist bei der Ausländerbehörde gemeldet wird.
  • Neuer Arbeitgeber muss dieselben Schwellenwerte erfüllen — Gehalts- und Qualifikationsanforderungen gelten auch für die neue Position.

In den ersten 2 Jahren

Während der ersten 2 Jahre mit Blauer Karte erfordert ein Arbeitgeberwechsel die Genehmigung der Ausländerbehörde vor Antritt der neuen Stelle. Nach 2 Jahren genügt eine Mitteilung (keine vorherige Genehmigung erforderlich).

Andere Aufenthaltstitel

Für Mitarbeiter mit einer regulären Fachkräfte-Aufenthaltserlaubnis (§18a, §18b) oder anderen arbeitsbezogenen Titeln gelten weniger günstige Regelungen:

AufenthaltstitelUebergangsfristWas passiert
§18a/18b Fachkraft3 Monate (seit 2023)Neuer Arbeitgeber muss im gleichen Qualifikationsbereich sein. Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich.
ICT-KarteKeine UebergangsfristDer Titel ist an den konkreten unternehmensinternen Transfer gebunden. Endet mit dem Einsatz.
§19c(2) Erfahrungsbasiert3 MonateArbeitssuche möglich. Neue Stelle erfordert Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
NiederlassungserlaubnisNicht betroffenPersonen mit Niederlassungserlaubnis können frei den Arbeitgeber wechseln oder ihren Job verlieren. Kein Einfluss auf den Titel.

Pflichten des Arbeitgebers

Das deutsche Recht legt dem Arbeitgeber konkrete Pflichten auf, wenn der Vertrag eines internationalen Mitarbeiters endet:

1

Ausländerbehörde informieren

Innerhalb von 4 Wochen nach Beschäftigungsende. Verwenden Sie das offizielle Formular (Mitteilung über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses). Manche Städte akzeptieren E-Mail, andere verlangen den Postweg.

2

Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren

Falls der Aufenthaltstitel des Mitarbeiters eine BA-Zustimmung erforderte, muss auch die BA über die Kündigung informiert werden.

3

Arbeitszeugnis ausstellen

Der Mitarbeiter benötigt sein Arbeitszeugnis für den nächsten Arbeitgeber — insbesondere zum Nachweis der Qualifikation für einen neuen Aufenthaltstitel.

4

Mitarbeiter über seine Rechte informieren

Informieren Sie über die Uebergangsfrist, das Recht auf Meldung als arbeitssuchend (Agentur für Arbeit) und die Frist zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung.

Optionen für den Mitarbeiter

Ein internationaler Mitarbeiter, der seinen Job verliert, ist nicht sofort ausreisepflichtig. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Neuen Arbeitgeber innerhalb der Uebergangsfrist finden — der häufigste und einfachste Weg. Der neue Arbeitgeber beantragt die Arbeitgeberwechsel-Genehmigung bei der Ausländerbehörde.
  • Wechsel auf ein Visum zur Arbeitssuche (§20) — möglich für Inhaber der Blauen Karte und Fachkräfte. Erlaubt bis zu 6 Monate Arbeitssuche.
  • Chancenkarte beantragen — bei Erfüllung der Punkteanforderungen kann auf die neue Chancenkarte gewechselt werden, die bis zu 12 Monate Arbeitssuche ermöglicht.
  • Selbstständigkeit (Freiberufler-Visum) — bei einem tragfähigen Geschäftsplan kann ein Aufenthaltstitel zur selbstständigen Tätigkeit (§21) beantragt werden.
  • Rückkehr ins Heimatland — wenn keine andere Option realisierbar ist, sollte der Mitarbeiter Deutschland vor Ablauf der Uebergangsfrist verlassen, um einen Overstay-Vermerk zu vermeiden.

HR-Checkliste für das Offboarding

1

Genaues Enddatum festlegen

Die Uebergangsfrist beginnt am letzten Arbeitstag, nicht am Kündigungsdatum.

2

Mitteilung an die Ausländerbehörde senden

Innerhalb von 4 Wochen. Bewahren Sie eine Kopie als Nachweis auf.

3

BA informieren (falls zutreffend)

Erforderlich, wenn der ursprüngliche Aufenthaltstitel eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderte.

4

Arbeitszeugnis sofort ausstellen

Der Mitarbeiter braucht es für seine nächste Bewerbung. Nicht verzögern.

5

Mitarbeiter über die Uebergangsfrist informieren

Nennen Sie das genaue Ablaufdatum und die verfügbaren Optionen.

6

Relocation-Support vermitteln

Falls der Mitarbeiter Hilfe beim Arbeitgeberwechsel benötigt, verweisen Sie an einen Einwanderungsspezialisten.

7

Krankenversicherungswechsel klären

Die gesetzliche Krankenversicherung läuft bei Arbeitslosmeldung weiter. Bei privater Versicherung kann es Lücken geben — weisen Sie darauf hin.

8

Kaution rückgeben / Wohnsituation klären

Falls das Unternehmen eine Unterkunft gestellt hat, vereinbaren Sie einen Zeitplan für den Auszug.

Das Wichtigste

Die Reform von 2023 hat eine 3-monatige Uebergangsfrist eingeführt, die es zuvor nicht gab — eine wesentliche Verbesserung für internationale Arbeitnehmer. Aber die Pflicht zur Meldung bei der Ausländerbehörde ist nicht verhandelbar. Handeln Sie proaktiv und geben Sie Ihrem scheidenden Mitarbeiter jede Chance, auf die Füsse zu fallen.

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Über den Autor

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Product Manager, Global Mobility

Professional experience across the US, Hungary, and Germany in product management and operations. Deep expertise in German immigration law and the regulatory landscape for skilled worker migration. At relokate, Hanna owns the product roadmap, drives platform automation, and develops the compliance frameworks and immigration content that HR teams rely on.

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