Ausbildungsvisum Deutschland: internationale Azubis einstellen (§16a)

Hanna Kovacs

Hanna Kovacs

Product Manager, Global Mobility

Veröffentlicht am 24. Juli 2026·9 Min Lesezeit
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Deutschlands Fachkräftelücke wird genau dort größer, wo die Wirtschaft es sich am wenigsten leisten kann: auf Baustellen fehlen Handwerker:innen, im Bus- und Logistikverkehr Fahrer:innen, in Krankenhäusern und Pflegeheimen Pflegekräfte. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden im Berichtsjahr 2024/2025 rund 494.000 Ausbildungsstellen gemeldet, von denen etwa 54.400 zum offiziellen Stichtag unbesetzt blieben.

Ein oft übersehener Weg, diese Lücke zu schließen, ist es, Menschen von außerhalb der EU nach Deutschland zu holen, damit sie die Ausbildung selbst absolvieren — die duale Ausbildung. Für Arbeitgeber öffnet das einen deutlich größeren Talentpool im Ausland und einen stetigen Zustrom motivierter Bewerber:innen — Sie bilden die Fähigkeiten aus, die Sie brauchen, statt um die wenigen bereits am Markt verfügbaren zu konkurrieren. Es gibt zwei Wege, unter zwei verschiedenen Aufenthaltstiteln: Die Person beginnt entweder ihre Ausbildung von Grund auf (§16a) oder besitzt bereits eine Qualifikation, die Deutschland nur teilweise anerkennt, und absolviert die zusätzliche Ausbildung, die für die volle Anerkennung nötig ist (§16d).

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Wege: §16a ist für Menschen, die von Grund auf eine Ausbildung machen. §16d ist für Menschen, die bereits eine nur teilweise anerkannte Qualifikation besitzen und zusätzliche Ausbildung zur Vervollständigung brauchen. Der falsche Weg ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge.
  • Vertrag zuerst (§16a): Das Visum basiert auf einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) eingetragen ist. Kein Vertrag, kein Visum.
  • Teilanerkennung zuerst (§16d): Das Visum basiert auf einem Defizitbescheid — einem Nachweis darüber, was noch fehlt — plus Einschreibung in die erforderliche Qualifizierungsmaßnahme.
  • Sprache: Die Person braucht B1-Deutsch für §16a oder A2 für §16d (B1 für Gesundheits- und reglementierte Berufe). Das dauert in der Regel am längsten.
  • Zeitrahmen: 3 bis 9 Monate je nach Konsulat — die lange Vorlaufzeit ist der wichtigste Planungsfaktor.
  • Lebensunterhalt: Die Person muss nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern kann — die Ausbildungsvergütung muss etwa 939 €/Monat erreichen (2026), sonst deckt ein Sperrkonto die Differenz.
  • Bereits anerkannt: Ist die Qualifikation vollständig anerkannt, ist ein Fachkräftevisum der nächste Schritt für eine Vollzeitbeschäftigung.

Geschrieben für HR- und People-Teams, die nach Deutschland einstellen. Gibt den aktuellen Stand der deutschen Regelungen 2026 wieder. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Migrationsberatung — jeder Fall muss individuell geprüft werden.

Kann ich jemanden von außerhalb der EU für eine Ausbildung einstellen?

Ja — das ist möglich. Es gibt spezielle Aufenthaltstitel genau dafür, mit denen eine Nicht-EU-Person nach Deutschland einreisen und ihre Ausbildung beginnen kann. Dieser Leitfaden führt Sie durch die Anforderungen, Zeitrahmen und Schritte, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor Sie sich auf eine:n Bewerber:in festlegen.

Eine Ausbildung ist eine duale Ausbildung — die auszubildende Person teilt ihre Zeit zwischen dem Arbeitgeber und einer Berufsschule auf.

Die zwei Visa-Optionen

Beide gehören zur selben „Ausbildung“-Familie des Aufenthaltsgesetzes, passen aber zu zwei unterschiedlichen Ausgangslagen. Wählen Sie den Weg passend dazu, wo die Person gerade steht.

§16a · Ausbildungsvisum

Ausbildung von Grund auf

  • Für Bewerber:innen ohne bereits anerkannte Qualifikation, die den Beruf in Deutschland erlernen möchten.
  • Grundlage: unterschriebener Ausbildungsvertrag + Ausbildungsplan (IHK/HWK).
  • Sprache: Deutsch B1 — oder von Schule/Arbeitgeber als ausreichend bestätigt.
  • Teilzeitarbeit von bis zu 20 Stunden/Woche neben der Ausbildung ist in der Regel erlaubt.

§16d · Anerkennungsvisum

Teilanerkennung ergänzen

  • Für Bewerber:innen, die bereits eine ausländische Qualifikation erworben haben, die Deutschland noch nicht vollständig anerkennt — Ziel ist es, diese Lücke zur vollen Anerkennung zu schließen.
  • Grundlage: eine Teilanerkennung vorab — der Defizitbescheid — plus Ausbildungsplan und Einschreibung in die Qualifizierungsmaßnahme.
  • Sprache: Deutsch A2 (B1 für reglementierte/Gesundheitsberufe).
  • In der Regel eine kürzere Maßnahme als eine vollständige Ausbildung — es wird ergänzt, nicht neu begonnen.

Faustregel: Ausbildung von Grund auf → §16a. Im Ausland bereits ausgebildet, aber nur teilweise anerkannt und Aufstockung zur vollen Anerkennung → §16d.

Wie man internationale Bewerber:innen einstellt

Dieser Schritt unterscheidet sich nicht vom Einstellen vor Ort. Bevor überhaupt eine Visumsfrage aufkommt, steht der normale Recruiting-Prozess:

1

Bewerber:in finden und einstellen

Führen Sie einen normalen Einstellungsprozess durch — inklusive Sourcing von Bewerber:innen aus dem Ausland — dann Interview und Auswahl. Hier beginnt der gesamte Weg.

2

Ausbildungsvertrag abschließen

Vereinbaren und unterschreiben Sie den Ausbildungsvertrag mit Rolle, Ausbildungsplan und Vergütung.

3

Vertrag bei der IHK/HWK eintragen

Tragen Sie den Ausbildungsvertrag im Verzeichnis der zuständigen Kammer ein (Eintragung). Diese Eintragung ist die rechtliche Grundlage, auf der das §16a-Visum beruht — ohne sie geht nichts.

Sobald der Vertrag unterschrieben und eingetragen ist, folgt die Visumsvorbereitung.

Was Ihr:e Bewerber:in für das Visum braucht

Die genaue Liste kann sich von einer deutschen Botschaft zur nächsten unterscheiden, aber im Allgemeinen braucht die Person:

Einen gültigen Reisepass

In den letzten 10 Jahren ausgestellt, mit mindestens 12 Monaten Restgültigkeit.

Ein Deutsch-Sprachzertifikat

B1 für §16a (Ausbildung von Grund auf); A2 für §16d (Teilanerkennung) — aber B1 für reglementierte und Gesundheitsberufe. Das ist meist der Punkt mit dem längsten Vorlauf, also früh beginnen.

Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt

Die Ausbildungsvergütung muss den erforderlichen Monatsbetrag erreichen — rund 939 €/Monat (Stand 2026), jährlich angepasst. Reicht sie nicht, wird die Differenz über ein Sperrkonto gedeckt, dessen Eröffnung aus dem Ausland Zeit braucht.

Die vom Konsulat geforderten Visumsunterlagen

Alles Weitere sind die eigentlichen Visumsunterlagen; die genaue Liste legt das zuständige deutsche Konsulat fest — sie variiert je nach Land. Halten Sie sich genau an deren Checkliste.

Wie es weitergeht: der Visumsprozess

Diesen Teil übernehmen wir für Arbeitgeber. Beachten Sie: Der Visumsprozess ist getrennt vom Aufenthaltstitel-Prozess, der nach der Ankunft in Deutschland stattfindet — hier betrachten wir nur das Visum. Die Schritte laufen ungefähr so:

1

Eignung & Weg klären

§16a oder §16d für die Situation der Person bestätigen und, wo erforderlich, die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen.

2

Unterlagen sammeln & Antrag stellen

Die vom Konsulat geforderten Unterlagen zusammenstellen und den Visumantrag ausfüllen.

3

Konsulatstermin & Warten auf das Visum

Den Termin bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland buchen, wahrnehmen und auf die Ausstellung des Visums warten.

4

Ankunft in Deutschland

Die Person reist nach Deutschland ein, um die Ausbildung zu beginnen.

Zeitrahmen und Kosten

3–9 Mon.

Je nach Konsulat und Land

B1

Deutsch für den §16a-Weg

~939 €

Monatliche Untergrenze, sonst Nachweis

Das ist der Punkt, um den herum geplant werden muss. Wie lange der Prozess dauert, hängt vom Konsulat ab — in welchem Land die Person den Antrag stellt und wie ausgelastet es ist. In manchen Ländern sind es rund 3 Monate; in anderen können es 6 oder 9 werden. Eine Warteschlange am Konsulat lässt sich nicht beschleunigen, weshalb die lange Vorlaufzeit von Anfang an der wichtigste Planungsfaktor ist. Sie können jederzeit relokate kontaktieren für einen voraussichtlichen Zeitrahmen für ein bestimmtes Land.

Zu den Kosten: Es gibt eine monatliche Mindestgrenze für den Lebensunterhalt, die von den Behörden festgelegt und jährlich angepasst wird (rund 939 € im Jahr 2026), die das Einkommen der Person erreichen muss. Reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, deckt die Person die Differenz über ein Sperrkonto, das beim Visumstermin vorgelegt werden muss.

Wie relokate beim Ausbildungsvisum unterstützt

Sie müssen das nicht allein bewältigen. Wir begleiten Sie über den gesamten Weg — die Eignungsprüfung, den Visumantrag und die Dokumentenvorbereitung, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Koordination mit dem Konsulat.

So können Sie sich auf die Auswahl der richtigen Person konzentrieren, und wir sorgen dafür, dass sie tatsächlich pünktlich zur Ausbildung ankommt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Nicht-EU-Person für eine Ausbildung in Deutschland einstellen?

+

Ja. Nicht-EU-Staatsangehörige können gezielt für eine Ausbildung nach Deutschland kommen, über einen von zwei Aufenthaltstiteln: §16a für Personen, die von Grund auf ausgebildet werden, oder §16d für Personen, die bereits eine ausländische Qualifikation besitzen, die Deutschland nur teilweise anerkennt, und die die zusätzliche Ausbildung zur vollen Anerkennung absolvieren. Der Arbeitgeber unterschreibt den Ausbildungsvertrag und lässt ihn bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) eintragen; die Person beantragt anschließend das Visum beim zuständigen deutschen Konsulat.

Welche Voraussetzungen gelten, um jemanden für eine Ausbildung in Deutschland einzustellen?

+

Die zentralen Voraussetzungen sind: ein unterschriebener, bei der IHK oder HWK eingetragener Ausbildungsvertrag für §16a — oder ein Defizitbescheid plus Einschreibung in eine Qualifizierungsmaßnahme für §16d; Deutsch auf dem erforderlichen Niveau (B1 für §16a, A2 für §16d, und B1 für reglementierte oder Gesundheitsberufe); Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (die Ausbildungsvergütung erreicht rund 939 €/Monat, jährlich angepasst, oder ein Sperrkonto deckt die Differenz); ein gültiger Reisepass; und die konkreten Visumsunterlagen des zuständigen deutschen Konsulats.

Was ist der Unterschied zwischen §16a und §16d AufenthG?

+

§16a ist für Personen, die in Deutschland von Grund auf ausgebildet werden — die rechtliche Grundlage ist ein unterschriebener Ausbildungsvertrag, und es wird in der Regel Deutsch auf B1 verlangt. §16d ist für Personen, die bereits eine ausländische Qualifikation besitzen, die Deutschland nur teilweise anerkennt, und die die für die volle Anerkennung nötige zusätzliche Ausbildung absolvieren — die Grundlage ist ein Defizitbescheid plus Einschreibung in diese Qualifizierungsmaßnahme, und es wird meist Deutsch auf A2 verlangt (B1 für reglementierte oder Gesundheitsberufe).

Welches Sprachniveau ist für das Ausbildungsvisum erforderlich?

+

Für den §16a-Weg brauchen Bewerber:innen in der Regel Deutsch auf B1, wobei in manchen Fällen eine Bestätigung der Schule oder des Arbeitgebers über ausreichende Kenntnisse genügen kann. Für den §16d-Anerkennungsweg ist A2 die Basis, für reglementierte und Gesundheitsberufe steigt sie auf B1. Das erforderliche Niveau zu erreichen, ist oft der längste Teil des Prozesses — beginnen Sie früh mit der Sprachförderung.

Welche Unterlagen werden für das Ausbildungsvisum benötigt?

+

Ein gültiger Reisepass, der eingetragene Ausbildungsvertrag (oder für §16d ein Defizitbescheid plus Nachweis der Einschreibung in eine Qualifizierungsmaßnahme), ein Deutsch-Sprachzertifikat auf dem erforderlichen Niveau, Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (Vergütung oder Sperrkonto) und eine Krankenversicherung — plus die genaue Unterlagenliste des deutschen Konsulats im Heimatland der Person, die je nach Standort variiert.

Wie lange dauert es, jemanden für eine Ausbildung in Deutschland einzustellen?

+

Rechnen Sie mit etwa 3 bis 9 Monaten, überwiegend abhängig vom Konsulat. Ein unkomplizierter Fall bei einer ruhigeren Auslandsvertretung kann rund 3 Monate dauern; ein stark ausgelastetes Konsulat kann ihn auf 6 oder sogar 9 verlängern. Die Visumsschritte sind: Eignung und Weg klären, Unterlagen sammeln und den Antrag stellen, der Konsulatstermin und das Warten auf das Visum sowie die Einreise der Person nach Deutschland. Eine Warteschlange am Konsulat lässt sich nicht beschleunigen, weshalb die lange Vorlaufzeit der wichtigste Planungsfaktor ist.

Muss ein:e Auszubildende:r nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt decken kann?

+

Ja. Entweder erreicht die Ausbildungsvergütung den erforderlichen Monatsbetrag — rund 939 €/Monat (Stand 2026), von den Behörden jährlich angepasst — oder die Person weist die Mittel nach, in der Regel über ein Sperrkonto. Reicht die Vergütung nicht, muss die Differenz vor der Visumserteilung gedeckt sein.

Was ist das Ausbildungsvisum in Deutschland?

+

Das Ausbildungsvisum ermöglicht es einer Nicht-EU-Person, für eine anerkannte Berufsausbildung (eine duale Ausbildung) nach Deutschland zu kommen und ihre Zeit zwischen einem Arbeitgeber und einer Berufsschule aufzuteilen. Der Hauptweg, §16a AufenthG, ist für Personen, die von Grund auf ausgebildet werden, und beruht auf einem unterschriebenen, bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) eingetragenen Ausbildungsvertrag.

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Über den Autor

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Hanna Kovacs

Product Manager, Global Mobility

Professional experience across the US, Hungary, and Germany in product management and operations. Deep expertise in German immigration law and the regulatory landscape for skilled worker migration. At relokate, Hanna owns the product roadmap, drives platform automation, and develops the compliance frameworks and immigration content that HR teams rely on.

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