Das Wichtigste in Kürze
- Während der Suchphase gilt eine gesetzliche Obergrenze von durchschnittlich 20 Stunden/Woche (§ 20a AufenthG) — Vollzeit erst nach dem Titelwechsel.
- Probebeschäftigung: bis zu zwei Wochen pro Arbeitgeber, qualifiziert, regulär vergütet, keine BA-Zustimmung erforderlich.
- Blaue Karte EU — BA-Zustimmung hängt primär am Hochschulabschluss. Mit Abschluss + ab 50.700 €: ohne BA-Zustimmung. Mit Abschluss + 45.934,20 € (Engpassberufe, Berufseinsteiger:innen): mit BA-Zustimmung. IT-Spezialist:in ohne formalen Abschluss (§ 18g Abs. 2): immer BA-Zustimmung, unabhängig vom Gehalt.
- Kein Familiennachzug während der Chancenkarte — er öffnet sich mit dem Titelwechsel.
- § 45c-Hinweis (Faire Integration): bei Inlandseinstellungen nach dem Wortlaut formal nicht greifend — Best Practice, in jeden Onboarding-Workflow aufzunehmen.
Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) ist ein punktebasierter Such-Titel, der qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erlaubt, bis zu einem Jahr in Deutschland nach Arbeit zu suchen — ohne vorheriges Stellenangebot. Dieser Leitfaden richtet sich an HR-Teams und Arbeitgeber, die Chancenkarte-Inhaber:innen einstellen oder dies prüfen. relokate begleitet beide Seiten — kandidatenseitig für Unternehmen von Volkswagen bis KoRo, mit über 1.500 abgeschlossenen Relocations.
Chancenkarte-Inhaber:innen im Bewerberpool erkennen
Chancenkarte-Inhaber:innen sind Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die sich bereits in Deutschland aufhalten — auf Grundlage von § 20a AufenthG. Der Status ist am Aufenthaltstitel ablesbar: Die Karte weist „Chancenkarte" aus und verweist auf § 20a AufenthG.
Zwei praktische Signale für HR-Teams: Sie können aus jedem Sourcing-Kanal kommen — LinkedIn, Mitarbeiterempfehlung, Direktbewerbung — und sie befinden sich bereits im Land. Kein Visumtermin, kein sechsmonatiger Einreiseprozess davor.
Wer mit einer Chancenkarte vor Ihnen sitzt, hat die konsularische Hürde bereits genommen — Qualifikationscheck, finanzieller Nachweis (i. d. R. rund € 1.091 netto/Monat auf einem Sperrkonto), Antragsprozess. Das ist ein anderes Profil als ein LinkedIn-Kontakt aus dem Ausland.
Probebeschäftigung und 20-Stunden-Regel: Was Sie in der Suchphase anbieten können
Die Chancenkarte ist ein Such-Titel, kein Beschäftigungstitel. Bis zum Titelwechsel gelten zwei Rahmenbedingungen.
Arbeitszeit: Höchstens durchschnittlich 20 Stunden je Woche (§ 20a AufenthG). Nicht Vollzeit, nicht 30 Stunden. Kurzfristige Schwankungen sind zulässig, solange der Durchschnitt eingehalten wird. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich.
Probebeschäftigung: Bis zu zwei Wochen pro Arbeitgeber (§ 20a AufenthG). Die Probe muss qualifiziert sein — auf eine Ausbildung abzielen oder geeignet sein, eine Anerkennungsmaßnahme nach § 16d zu begleiten. Eine Hilfstätigkeit scheidet aus. Sie ist regulär zu vergüten; wenn ein Arbeitsverhältnis begründet wird, gelten die üblichen sozialversicherungsrechtlichen Regeln. Eine BA-Zustimmung ist nicht erforderlich. Das Gesetz begrenzt die Probe auf zwei Wochen pro Arbeitgeber — mehrere aufeinanderfolgende Proben bei verschiedenen Arbeitgebern sind damit vereinbar.
Gestalten Sie die zwei Wochen als echte Arbeitsprobe: Die Person liefert das Arbeitsergebnis, das Sie in Woche eins einer regulären Stelle erwarten würden. An Tag fünfzehn bieten Sie entweder die volle Stelle an oder nicht — sauberer als eine sechsmonatige Probezeit, und Sie haben noch nichts in die Relocation investiert.
Suchphase vs. nach dem Wechsel — der Überblick
| Suchphase (Chancenkarte, § 20a) | Nach dem Wechsel (z. B. Blaue Karte EU, § 18g) | |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | Ø max. 20 Std./Woche + 2-Wochen-Probe | Vollzeit |
| BA-Beteiligung | keine | Mit Abschluss + ≥ 50.700 €: keine. Mit Abschluss + 45.934,20 €: BA-Zustimmung. Ohne Abschluss (§ 18g Abs. 2): immer BA-Zustimmung |
| Familiennachzug | nein | ja (§§ 29–30) |
| Dauer | bis 1 Jahr (Folge-Chancenkarte: + max. 2 Jahre) | bis 4 Jahre (Blaue Karte EU), verlängerbar |
| ABH-Pflichten | — | Mitteilungspflicht bei Arbeitgeberwechsel in den ersten 12 Monaten |
Der Titelwechsel: Blaue Karte EU oder Fachkräftetitel
Ein einstufiger „Chancenkarte-in-Blaue-Karte-umwandeln"-Mechanismus existiert nicht. Der Wechsel ist strukturell: § 20a AufenthG sieht vor, dass eine Folge-Chancenkarte nur erteilt wird, wenn kein anderer Erwerbstitel passt. Eine erfolgreiche Chancenkarte-Einstellung beantragt also direkt den passenden Titel — Blaue Karte EU nach § 18g oder Fachkräftetitel nach § 18a/§ 18b — und die Chancenkarte endet mit der Erteilung.
Das häufigste Ziel ist die EU Blaue Karte nach § 18g. Die Gehaltsschwellen 2026: 50.700 € Regelfall, 45.934,20 € für Engpassberufe und Berufseinsteiger:innen (Abschluss ≤ 3 Jahre). Diese Werte werden jährlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres bekanntgegeben (§ 18g Abs. 7). Den Jobangebot-Nachweis erbringen Sie mit dem Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB 02/2024, Bundesagentur für Arbeit).
Wann muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen — und wann nicht?
Die Antwort hängt primär davon ab, ob Ihre Neueinstellung einen anerkannten Hochschulabschluss hat — nicht allein vom Gehalt.
Mit Hochschulabschluss (§ 18g Abs. 1):
- Ab 50.700 € Jahresbrutto: Blaue Karte EU ohne BA-Zustimmung. Kein Arbeitsmarkttest, keine Prüfung der Arbeitsbedingungen.
- Bei 45.934,20 € (Engpassberufe oder Berufseinsteiger:innen ≤ 3 Jahre nach Abschluss): BA-Zustimmung erforderlich. Geprüft werden die Arbeitsbedingungen; eine Vorrangprüfung findet nicht statt.
Ohne formalen Hochschulabschluss (§ 18g Abs. 2):
IT-Spezialist:innen mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung können über § 18g Abs. 2 qualifizieren — aber die BA-Zustimmung ist immer erforderlich, unabhängig davon, ob das Gehalt 50.700 € übersteigt. Ein Angebot von 55.000 € kauft keinen BA-freien Weg.
Nach dem Wechsel: In den ersten zwölf Monaten nach Erteilung der Blauen Karte EU muss jeder Arbeitgeberwechsel der Ausländerbehörde mitgeteilt werden (§ 82 AufenthG). Das ist ein Mitteilungsverfahren — keine BA-Zustimmung.
Fünf Fragen, die HR-Teams beim Titelwechsel stellen
Wie lange dauert der Wechsel?
Das variiert stark nach Ausländerbehörde — von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Eine bundesweit einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Mit vollständiger Akte (Unterlagen, EzB 02/2024, Passfoto, Biometriedaten) gehen manche ABH schneller. Ihr Relocation-Partner kennt die lokalen Laufzeiten; bauen Sie die Vorlaufzeit in Ihre Einstellungsplanung ein.
Was kann die Person in der Zwischenzeit tun?
Wer den Folgetitel vor Ablauf der Chancenkarte beantragt, erhält eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 AufenthG): Der bisherige Aufenthaltstitel gilt während der Bearbeitungszeit als fortbestehend — der Aufenthalt bleibt rechtmäßig, die Person muss nicht ausreisen. Ob die 20-Stunden-Arbeitsberechtigung in dieser Übergangsphase automatisch weiterläuft, ist rechtlich interpretationsbedürftig; verlassen sollte sich Ihr HR-Prozess nicht pauschal darauf. Was klar ist: Sobald die Ausländerbehörde die Ausstellung des neuen Titels veranlasst, gilt die Arbeitserlaubnis des Folgetitels bereits — Vollzeitarbeit ist möglich, bevor die physische Karte ausgehändigt wird (§ 81 Abs. 5a AufenthG). Die sichere Empfehlung: Antrag früh stellen.
Was, wenn die Chancenkarte während der Prüfung abläuft?
Bei rechtzeitigem Antrag — gestellt vor Ablauf der Chancenkarte — gilt der Aufenthalt während der gesamten Bearbeitungszeit als rechtmäßig (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Die Person muss nicht ausreisen. Die Fiktionsbescheinigung dokumentiert diesen Status.
Was braucht die Person noch, um tatsächlich zu starten?
Der Titelwechsel ist ein Schritt — aber nicht der letzte vor dem ersten Arbeitstag. Für Ihren Onboarding-Prozess:
- Steueridentifikationsnummer: Wird automatisch zugeteilt, wenn die Person bei der Meldebehörde registriert ist. Nach erstmaliger Anmeldung einige Wochen Vorlauf einplanen.
- Sozialversicherungsausweis: Nach Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse; für die HR-Akte.
- Bankkonto: Für die Gehaltsüberweisung; manche Banken verlangen den neuen Aufenthaltstitel vor der Kontoeröffnung — ggf. Überbrückungslösung planen.
- Anmeldung (Einwohnermeldeamt): Voraussetzung für Steuer-ID und Sozialversicherung; sollte vor oder unmittelbar nach Arbeitsbeginn erfolgen.
Was sind die Vorteile, jemanden über die Chancenkarte einzustellen?
Der Hauptvorteil ist einfach: Die Person ist bereits im Land. Kein viermonatiger Visa-Prozess, keine Vorab-Relocation, kein Termin an der Botschaft. Sie können nächste Woche ein Gespräch führen. Die Probebeschäftigung erlaubt es Ihnen, die Einstellungsentscheidung zu testen, bevor Sie sich zu einer Vollzeitstelle und einem Umzugspaket verpflichten. Und der Kandidat hat die konsularische Eingangskontrolle bereits bestanden — ein anderes Profil als ein LinkedIn-Kontakt mit Interesse aus dem Ausland.
Onboarding-Compliance ab Tag 1: §45c, §82 und Familiennachzug
§ 45c-Hinweis (Faire Integration): Die Informationspflicht nach § 45c AufenthG gilt formal für Einstellungen aus dem Ausland — der Scope-Trigger ist der Wohnsitz im Ausland bei Vertragsschluss. Bei einer Chancenkarte-Einstellung, die im Inland zustande kommt, ist dieser Trigger typischerweise nicht erfüllt; die Pflicht greift nach dem Wortlaut in der Regel nicht. Dennoch empfehlen wir den Hinweis als festen Standard: Sie informieren die Person am ersten Arbeitstag in Textform (E-Mail, Brief oder Vertragszusatz) über ihr Recht auf kostenlose Beratung nach § 45b (Faire Integration). Kein Bußgeld ist an einen Verstoß geknüpft (§ 45c steht nicht im Bußgeldkatalog des § 98 AufenthG).
Familiennachzug: Während der Chancenkarte gibt es keinen Familiennachzug. Er öffnet sich mit dem Titelwechsel: Sobald der Wechsel zur Blauen Karte EU (§ 18g), zum Fachkräftetitel nach § 18a oder § 18b vollzogen ist, greift der reguläre Familiennachzug nach §§ 29–30 AufenthG. Begleitende Ehepartner:innen erhalten mit dem Familiennachzug uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt (§ 27 Abs. 5 AufenthG).
Mitteilungspflicht Blaue Karte EU: Bei Arbeitgeberwechsel in den ersten zwölf Monaten: Mitteilung an die Ausländerbehörde (§ 82 AufenthG). Relevant, wenn Sie eine Person abwerben oder Ihre eigene Neueinstellung intern das Team wechselt.
Chancenkarte-Einstellungen mit relokate
Was relokate übernimmt: Chancenkarte-Begleitung, Probebeschäftigung-Koordination, Titelwechsel zur Blauen Karte EU oder zum Fachkräftetitel, Behördenkoordination. HR-Teams haben eine Anlaufstelle statt drei Dienstleister.
Vorab-Check starten →Stand: Juni 2026. Verfasst von Hanna Kovacs, relokate. Geprüft gegen § 20a, § 18g, § 30, § 45c, § 81 AufenthG (Fassung Juni 2026). relokate übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Anwendbarkeit dieser Inhalte auf den Einzelfall. Dieser Leitfaden ersetzt keine fachkundige Beratung durch Einwanderungs- oder Arbeitsrechtsspezialist:innen.

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Hanna Kovacs
Product Manager, Global Mobility
Professional experience across the US, Hungary, and Germany in product management and operations. Deep expertise in German immigration law and the regulatory landscape for skilled worker migration. At relokate, Hanna owns the product roadmap, drives platform automation, and develops the compliance frameworks and immigration content that HR teams rely on.