Anwendungsfall
Sie möchten jemanden einstellen, der bereits in Deutschland ist — mit Blue Card, Studentenvisum, Jobsuche-Visum oder ICT-Karte? Die Regeln für den Arbeitgeberwechsel oder die Umwandlung eines Aufenthaltstitels hängen vom Visa-Typ, der Haltedauer und der neuen Stelle ab. relokate managt den gesamten Prozess mit der Ausländerbehörde.
12 Monate
Blue Card Wechsel-Schwelle
2–8 Wochen
Typische Bearbeitungszeit
€50.700
Blue Card Gehaltsgrenze 2026
18 Monate
Arbeitsplatzsuche nach Studium
In den ersten 12 Monaten benötigen EU Blue Card-Inhaber eine schriftliche Genehmigung der Ausländerbehörde, bevor sie beim neuen Arbeitgeber beginnen. Der neue Arbeitgeber muss die Blue-Card-Gehaltsgrenze erfüllen (€50.700 bzw. €45.934 für Mangelberufe 2026). relokate stellt den Genehmigungsantrag und koordiniert mit der Behörde.
Nach 12 Monaten können Blue Card-Inhaber frei den Arbeitgeber wechseln. Sie müssen lediglich die Ausländerbehörde informieren. relokate übernimmt die Mitteilung und stellt sicher, dass der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) aktualisiert wird.
Absolventen mit Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§16b) oder Visum zur Arbeitsplatzsuche (§20) können in eine EU Blue Card umwandeln, sobald ein qualifizierendes Jobangebot vorliegt. Der Kandidat kann während der Bearbeitung in Deutschland bleiben. relokate managt die komplette Umwandlung bei der Ausländerbehörde, in Berlin über unsere BIS-Partnerschaft.
Kandidaten in Deutschland mit Jobsuche-Visum (§20) oder Chancenkarte (§20a) können in eine Arbeitserlaubnis oder EU Blue Card umwandeln, sobald sie eine qualifizierende Beschäftigung finden. relokate stellt den Antrag und gewährleistet Lückenfreiheit beim Aufenthaltsstatus.
Inhaber eines Fachkräftevisums benötigen beim Arbeitgeberwechsel die Genehmigung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit. Die neue Stelle muss zur anerkannten Qualifikation passen. relokate koordiniert mit beiden Behörden.
Mitarbeiter mit ICT-Karte (§19), die auf einen lokalen Arbeitsvertrag wechseln, müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen (Blue Card oder §18b). relokate managt den Übergang und stellt Kontinuität sicher.
Bei Blue Card-Inhabern in den ersten 12 Monaten: nein — der Mitarbeiter muss auf die schriftliche Genehmigung warten. Nach 12 Monaten: ja — sofort beginnen und danach melden. Bei anderen Visa-Typen: abhängig von den konkreten Auflagen. relokate berät zu den genauen Regeln für jeden Fall.
Ablehnungen sind selten bei korrekt vorbereiteten Anträgen. Häufige Gründe: die neue Stelle passt nicht zur Qualifikation, das Gehalt liegt unter der Schwelle oder Unterlagen sind unvollständig. relokates Vorab-Prüfung erkennt diese Probleme vor der Einreichung.
Ja. Studierende mit §16b-Erlaubnis können bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Nach dem Abschluss können sie mit einem qualifizierenden Jobangebot in eine Blue Card umwandeln. Absolventen haben bis zu 18 Monate Zeit für die Arbeitsplatzsuche.
Nein — das Schnellverfahren (§81a AufenthG) gilt nur für Mitarbeiter, die sich noch im Ausland befinden und erstmals nach Deutschland einreisen müssen. Für Arbeitgeberwechsel innerhalb Deutschlands (Mitarbeiter hat bereits einen Aufenthaltstitel) läuft das Verfahren direkt über die Ausländerbehörde — in der Regel 2–4 Wochen für Blue Card-Inhaber und 4–6 Wochen für Fachkräftevisum-Inhaber. In Berlin bietet relokates BIS-Partnerschaft dedizierten Zugang für schnellere Bearbeitung.
In der Regel: neuer Arbeitsvertrag, Nachweis der Blue-Card-Gehaltsgrenze, aktueller Aufenthaltstitel, Reisepass, Hochschulabschlusszeugnis (ggf. mit ZAB-Anerkennung) und ausgefülltes Antragsformular. relokate erstellt das komplette Dokumentenpaket.
Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.
relokate übernimmt Arbeitgeberwechsel, Visa-Umwandlung und Ausländerbehörde-Prozess.
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