Für deutsche Arbeitgeber, die mit anhaltendem Fachkräftemangel kämpfen — vor allem in Logistik, Gastgewerbe, Produktion, Bau und im weiteren Dienstleistungssektor — ist die Westbalkanregelung einer der flexibelsten Wege, motivierte Arbeitskräfte von außerhalb der EU zu rekrutieren. Anders als Fachkräfte-Wege wie die Blaue Karte EU verlangt sie keine anerkannte formale Qualifikation — ideal für Stellen, bei denen praktische Erfahrung oder Einarbeitung ausreicht.
Dieser Leitfaden erklärt, wie die Regelung funktioniert, wer sich qualifiziert, welche Rolle die Bundesagentur für Arbeit (BA) spielt, wo die echten Vorteile und Kompromisse liegen und was HR- und People-Teams vorbereiten müssen, um Talente aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien einzustellen.
Was ist die Westbalkanregelung?
Eingeführt 2016 und 2024 entfristet, ist die Westbalkanregelung (§26 Abs. 2 BeschV) ein Einwanderungsweg, über den Arbeitgeber in Deutschland Arbeitskräfte aus sechs Westbalkan-Ländern für jede Tätigkeit einstellen können. Sie wurde geschaffen, um legale Migration zu fördern und deutschen Unternehmen einen strukturierten Zugang zu dringend benötigten Arbeitskräften über viele Branchen hinweg zu verschaffen.
Ihr entscheidendes Merkmal: Sie erfordert keine Anerkennung formaler beruflicher Qualifikationen. Das öffnet die Tür für Kandidatinnen und Kandidaten, deren Berufe in Deutschland nicht reglementiert sind oder deren Qualifikationen sonst ein langwieriges Anerkennungsverfahren auslösen würden. Dadurch ist sie zu einem der vielseitigsten, arbeitgeberfreundlichsten Wege geworden, um Schlüsselstellen zu besetzen, die über den heimischen oder EU-Arbeitsmarkt nicht zu besetzen sind.
Wesentlicher Vorteil
Anders als Blaue Karte oder Fachkräfte-Visum verlangt die Westbalkanregelung keinen Abschluss, keine Qualifikationsanerkennung und kein Mindestgehalt. Ein konkretes Jobangebot plus Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit genügt.
Berechtigte Länder
Warum aus dem Westbalkan einstellen?
Für HR- und People-Teams ist die Regelung ein starkes Rekrutierungsinstrument — mit echten administrativen Kompromissen. Hier eine ehrliche Sicht auf beide Seiten, bevor Sie sie in Ihre Personalplanung aufnehmen.
Vorteile für Arbeitgeber
- Zugang zu Talenten, die Sie sonst nicht einstellen könnten — kein Abschluss und keine Qualifikationsanerkennung nötig, sodass Sie Stellen besetzen, die anerkennungsbasierte Wege blockieren würden.
- Kein Mindestgehalt — zahlen Sie den marktüblichen Lohn der Stelle (von der BA anhand des Entgeltatlas geprüft).
- Jede Tätigkeit — von Hilfs- bis Fachkraftstellen.
- Großer, motivierter Talentpool mit etablierten Migrationskorridoren nach Deutschland und geografischer Nähe.
- Ein dauerhafter, transparenter Rechtsweg mit Perspektive auf eine Niederlassungserlaubnis nach ~5 Jahren — das fördert die Bindung.
- Oft schneller im Gesamtablauf als anerkennungsbasierte Wege, da kein anabin/ZAB-Schritt anfällt.
Kompromisse & Nachteile
- Jährliches Kontingent, das früh ausgeschöpft wird — gedeckelt auf 50.000/Jahr, und eine Senkung auf 25.000 ist im Gespräch.
- An den Arbeitgeber gebundene Erlaubnis — ein Jobwechsel erfordert eine neue BA-Zustimmung (was allerdings die frühe Bindung stützt).
- Lange, länderabhängige Wartezeiten bei den Botschaften (bis zu ~11 Monate für den Kosovo).
- Fallweise Prüfung durch die BA — jeder Antrag wird einzeln bewertet, daher müssen die Unterlagen vollständig und korrekt sein.
- Mehr Unterstützung beim Ankommen nötig — Unterkunft, Anmeldung, Versicherung und oft Deutsch-Grundkurse.
- Schwächer bei Familiennachzug und EU-Mobilität als die Blaue Karte — qualifiziert sich der Kandidat für eine Blaue Karte, ist dieser Weg meist besser.
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Das Westbalkanregelung-Cheatsheet
Der ganze Weg auf einer Seite — Vorteile und Kompromisse, der Ablauf, Bearbeitungszeiten nach Land, das Kontingent von 50.000 und die 5 Dinge, die HR vor der Antragstellung braucht.
PDF herunterladen →Wer sich qualifiziert und was erforderlich ist
Die Regelung gilt ausschließlich für Staatsangehörige der sechs oben genannten Länder, und Kandidaten können sich unabhängig von formalen Qualifikationen bewerben. Dennoch gelten alle üblichen Visa-Anforderungen — und unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Konkretes Jobangebot eines deutschen Arbeitgebers
Ein unterschriebener Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot mit Rolle, Gehalt und Arbeitsbedingungen.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die BA prüft, ob Bezahlung und Arbeitsbedingungen denen deutscher Beschäftigter in gleicher Rolle entsprechen — gemessen an den Entgeltatlas-Daten (kein Lohndumping). Bearbeitung: 2–4 Wochen.
Kein Bezug deutscher Sozialleistungen in den letzten 24 Monaten
Die Person darf in den 24 Monaten vor Antragstellung kein Bürgergeld bezogen haben.
Standard-Visumsunterlagen
Gültiger Reisepass, Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung und ein einwandfreies Führungszeugnis — plus alle von Botschaft und BA angeforderten Formulare und Nachweise.
Visumantrag im Heimatland
Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft im Heimatland gestellt. Eine Antragstellung aus Deutschland mit einem Touristenvisum ist nicht möglich.
Nicht erforderlich: Qualifikationsanerkennung, Mindestgehalt, Deutschkenntnisse, Hochschulabschluss oder Berufsausbildungsnachweis.
Kontingent, Wartezeiten und Ablauf
Die Regelung hat ein jährliches Kontingent von 50.000 Zustimmungen pro Jahr — 2024 bei der Entfristung von 25.000 verdoppelt. Das Kontingent wird jedes Jahr am 1. Januar zurückgesetzt.
Prüfen Sie das Kontingent, bevor Sie ein Angebot machen
Die Nachfrage ist hoch, besonders aus dem Kosovo und Serbien, und jedes Land nutzt sein eigenes Jahreskontingent. Ist das Kontingent eines Landes ausgeschöpft, werden bis zum Reset im Januar keine weiteren Anträge bearbeitet — die Einstellung wartet dann auf die Zuteilung des Folgejahres. Prüfen Sie deshalb vor einem Angebot zwei Dinge für das konkrete Land: ob das Kontingent noch offen ist und wie lang die aktuelle Wartezeit bei der Botschaft ist. Das früh einzuplanen hält den Starttermin realistisch.
Zur Info: Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, das Kontingent wieder auf 25.000 pro Jahr zu senken. Das ist noch nicht Gesetz, aber Arbeitgeber, die auf diesen Weg setzen, sollten mit knapperer Verfügbarkeit rechnen.
Bearbeitungszeiten unterscheiden sich stark je nach Land
Sowohl die Kontingentverfügbarkeit als auch die Wartezeiten bei den Botschaften unterscheiden sich erheblich je nach Antragsort. Diese Zeiträume ändern sich regelmäßig — verstehen Sie sie als Planungshilfe, nicht als Garantie.
| Land | Typische Wartezeit bei der Botschaft |
|---|---|
| Bosnien und Herzegowina | Tage bis wenige Wochen |
| Montenegro | Tage bis wenige Wochen |
| Albanien | Mehrere Monate |
| Nordmazedonien | Mehrere Monate |
| Serbien | Mehrere Monate |
| Kosovo | Bis zu ~11 Monate; Kontingent oft am frühesten ausgeschöpft |
Arbeitgeber stellt den Antrag bei der BA
Arbeitsvertrag und Firmenangaben zur Vorabprüfung an die Bundesagentur für Arbeit senden.
BA stimmt zu (2–4 Wochen)
Die BA prüft faire Arbeitsbedingungen und die Echtheit der Stelle und erteilt eine Vorabzustimmung.
Kandidat bucht Botschaftstermin
Mit der Vorabzustimmung stellt der Kandidat den Antrag bei der deutschen Botschaft im Heimatland.
Visum-Interview und Bearbeitung
Die Botschaft bearbeitet das Visum. Wie lange das dauert, hängt stark vom Land ab — von wenigen Wochen bis zu rund einem Jahr (siehe Tabelle oben). Eine Abkürzung um die Warteschlange einer Botschaft herum gibt es nicht.
Einreise und Arbeitsbeginn
Die Arbeitserlaubnis ist an den konkreten Arbeitgeber gebunden. Ein späterer Jobwechsel erfordert eine neue BA-Zustimmung.
Was Arbeitgeber vorbereiten müssen
- Faire Arbeitsbedingungen: Das Gehalt muss dem deutscher Beschäftigter in gleicher Rolle entsprechen — die BA prüft dies anhand des Entgeltatlas.
- Unterkunft: Organisieren Sie eine vorübergehende Unterkunft — besonders für Bau- oder Produktionsstellen in ländlichen Regionen.
- Anmeldung und Ankommen: Helfen Sie bei Anmeldung, Krankenversicherung und Bankkonto.
- Sprache: Für das Visum nicht erforderlich, aber Grundkenntnisse helfen im Job. Erwägen Sie einen Sprachkurs.
- Bindung: Die Erlaubnis ist zunächst an den Arbeitgeber gebunden. Für einen Jobwechsel ist eine neue BA-Zustimmung nötig.
Wann die Blaue Karte die bessere Wahl ist
Die Westbalkanregelung ist ideal für Kandidaten ohne formale Qualifikationen — aber sie ist nicht der einzige Weg für Staatsangehörige dieser sechs Länder. Verfügt jemand über eine anerkannte Qualifikation und erfüllt die Gehaltsschwelle, ist oft eine Blaue Karte EU oder ein anderes Fachkräfte-Visum die bessere Wahl: kein Kontingent, schnellere und planbarere Bearbeitung, mehr langfristige Sicherheit, einfacherer Familiennachzug und höhere Mobilität innerhalb der EU.
Als Faustregel gilt: Prüfen Sie immer zuerst, ob Stelle und Profil die Fachkräfte-Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie standardmäßig auf die Westbalkanregelung zurückgreifen.
Im Vergleich zu anderen Visa-Wegen
| Westbalkan | Blaue Karte EU | §18a Fachkraft | |
|---|---|---|---|
| Abschluss erforderlich | Nein | Ja | Berufsausbildung |
| Mindestgehalt | Keins | 50.700 € | Keins |
| Anerkennung nötig | Nein | Ja (anabin/ZAB) | Ja (vollständig) |
| Berechtigte Staatsangehörige | Nur 6 Länder | Alle Nicht-EU | Alle Nicht-EU |
| Gesamtbearbeitung | 4–10 Wochen* | 5–20 Wochen | 8–16 Wochen |
| Weg zur Niederlassung | 5 Jahre | 21–27 Monate | 4–5 Jahre |
| Kontingent | 50.000/Jahr | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
*Nur dort, wo die Botschaft schnell bearbeitet (z. B. Bosnien, Montenegro). In stark nachgefragten Ländern wie dem Kosovo können Wartezeiten die reale Dauer auf rund ein Jahr verlängern — eine Abkürzung gibt es nicht.
Wie relokate Arbeitgeber unterstützt
Einstellungen aus dem Westbalkan können komplex sein — müssen es aber nicht. Bei relokate übernehmen wir den gesamten Prozess für Ihre Kandidaten:
- Kontingent- und Wartezeit-Prüfung für das konkrete Land — vor dem Angebot, damit Sie nie ein Angebot machen, das der Weg in diesem Jahr nicht liefern kann
- Visumvorbereitung und -antrag
- Abwicklung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Koordination mit Botschaften und Behörden
- Relocation, Ankommen, Anmeldung und Integrationsunterstützung in Deutschland
- Arbeitgeber-Compliance und Dokumentationsberatung
Das Ergebnis: Ihr HR-Team erhält einen klaren Prozess, weniger Verwaltungsaufwand und schnellere, planbarere Ergebnisse — damit Sie sich auf den Aufbau Ihres Teams konzentrieren können.
Zusammenfassung
- 6 berechtigte Länder: Albanien, Bosnien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien
- Jede Tätigkeit: Kein Abschluss, kein Gehalts- oder Sprachnachweis
- Kontingent 50.000/Jahr: Früh beantragen — eine Senkung auf 25.000 ist im Gespräch
- Wartezeiten je nach Land: Tage in Bosnien/Montenegro, bis zu ~11 Monate im Kosovo
- Am besten für: Bau, Produktion, Logistik, Gastgewerbe — jede Stelle ohne formale Qualifikationsanforderung
- Zuerst die Blaue Karte prüfen, wenn der Kandidat anerkannte Qualifikationen und das Mindestgehalt hat
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Hanna Kovacs
Product Manager, Global Mobility
Professional experience across the US, Hungary, and Germany in product management and operations. Deep expertise in German immigration law and the regulatory landscape for skilled worker migration. At relokate, Hanna owns the product roadmap, drives platform automation, and develops the compliance frameworks and immigration content that HR teams rely on.
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