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§16b AufenthG

Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Residence Permit for Study and Transition to Work

Das Wichtigste für Arbeitgeber

Die Aufenthaltserlaubnis nach §16b umfasst das Hochschulstudium in Deutschland und den Übergang vom Studenten zum Arbeitnehmer. Absolventen können nach ihrem Abschluss 18 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Beschäftigung zu finden.

Übliche Dauer: 2-5 Jahre (Studium) + bis zu 18 Monate (Arbeitssuche)

Das Gesetz, vereinfacht

§16b AufenthG gewährt eine Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die an einer deutschen Hochschule zugelassen sind. Die Erlaubnis deckt die Studiendauer ab und erlaubt Nebenjobs von bis zu 140 ganzen oder 280 halben Tagen pro Jahr. Nach dem Abschluss können Studierende ihre Erlaubnis um bis zu 18 Monate verlängern, um eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

  • 1Bei der Einstellung von §16b-Absolventen: Stellenangebot für eine Position bereitstellen, die dem Qualifikationsniveau des Absolventen entspricht
  • 2Den Wechsel der Aufenthaltserlaubnis von §16b zu §18b oder §18g (Blaue Karte) unterstützen — wird in der Regel von der Ausländerbehörde abgewickelt
  • 3Werkstudentenverträge: Die Beschäftigungsgrenze von 140/280 Tagen für aktuelle Studierende einhalten
  • 4Sicherstellen, dass der neue Vertrag des Absolventen die Anforderungen der angestrebten Aufenthaltserlaubnis erfüllt (Gehaltsschwelle für die Blaue Karte)

Prozessschritte — wer macht was

1

Hochschulzulassung

Kandidat

Bewerbung an einer deutschen Hochschule über uni-assist oder direkt. Erhalt des Zulassungsbescheids.

2

Finanzierungsnachweis und Visum

Kandidat

Eröffnung eines Sperrkontos mit 11.904 €, Abschluss einer Krankenversicherung und Beantragung eines Studentenvisums bei der deutschen Botschaft.

3

Studienphase

Kandidat

Studium an der Hochschule. Nebenjobs von bis zu 140 ganzen oder 280 halben Tagen pro Jahr neben dem Studium möglich.

4

Abschluss und Verlängerung zur Arbeitssuche

Kandidat

Nach dem Abschluss wird bei der Ausländerbehörde eine 18-monatige Verlängerung zur Arbeitssuche beantragt. Während dieser Phase ist die Erwerbstätigkeit uneingeschränkt erlaubt.

5

Wechsel zur Arbeitserlaubnis

relokate

Sobald eine qualifizierte Stelle gefunden ist, erfolgt der Wechsel zur Blauen Karte (§18g) oder Fachkräfte-Aufenthaltserlaubnis (§18b) bei der Ausländerbehörde.

ArbeitgeberKandidatBehörderelokate

Häufige Fehler

Arbeitszeitgrenze: Studierende, die die 140/280-Tage-Grenze überschreiten, riskieren den Verlust ihrer Aufenthaltserlaubnis — Arbeitgeber müssen dies sorgfältig dokumentieren
Änderungen der Sperrkonto-Höhe: Der erforderliche Betrag auf dem Sperrkonto wird jährlich angepasst — den aktuellen Jahresbetrag prüfen
Wechsel des Studienprogramms: Ein Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs erfordert die Zustimmung der Ausländerbehörde
Lücke zwischen Abschluss und Stelle: Läuft die 18-monatige Verlängerung zur Arbeitssuche ohne qualifizierte Stelle ab, muss der Absolvent Deutschland verlassen

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Stunden darf ein Student in Deutschland arbeiten?

Studierende aus Drittstaaten mit einer §16b-Aufenthaltserlaubnis dürfen bis zu 140 ganze oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Ein halber Tag ist als bis zu 4 Stunden definiert. In den Semesterferien können sie im Rahmen dieses Jahreslimits Vollzeit arbeiten.

Wie lange darf ein Absolvent in Deutschland bleiben, um eine Stelle zu suchen?

Absolventen erhalten eine 18-monatige Verlängerung zur Arbeitssuche. Während dieses Zeitraums dürfen sie uneingeschränkt arbeiten. Vor Ablauf der Verlängerung müssen sie eine qualifizierte Stelle finden, die ihrem Abschlussniveau entspricht.

Verwandte Visa-Typen

Verwandte Glossar-Begriffe

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