Kostenloses HR-Tool
Suchen Sie eine beliebige Berufsbezeichnung in der offiziellen Engpassberufe-Liste, die die Bundesagentur für Arbeit für 2025 veröffentlicht hat. Ein kostenloses Tool von relokate, dem Full-Service-Anbieter für Visum und Relocation für Arbeitgeber, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen.
Deutsche und englische Bezeichnungen funktionieren.
Alle Berufe der offiziellen Engpassberufe-Liste der Bundesagentur für Arbeit, alphabetisch.
Der Engpass-Status ist nützlich, aber nur einer von mehreren Faktoren. Es liegt nahe anzunehmen, dass er die Visumfrage klärt. Das tut er nicht.
Die Blaue Karte EU ist der bekannteste Weg, aber nicht der einzige — und sie ist nicht auf bestimmte Berufe beschränkt. Erforderlich sind ein anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss — oder bei IT-Fachkräften stattdessen mindestens drei Jahre IT-Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren — sowie ein Gehalt, das die maßgebliche Schwelle erreicht (50.700 € für 2026 bzw. 45.934,20 €, wenn die reduzierte Schwelle greift).
Passt das Gehalt oder der Abschluss nicht, ist die Einstellung damit nicht erledigt. Aufenthaltstitel für Fachkräfte nach §18a und §18b AufenthG haben keine allgemeine Gehaltsuntergrenze (ab 45 Jahren bei der ersten Erteilung: 55.770 € (2026) oder eine angemessene Altersversorgung), und die Chancenkarte sowie die Anerkennungspartnerschaft nach §16d decken weitere Konstellationen ab. Welcher Weg greift, ist eine Einzelfallfrage.
Ein Engpassberuf ist ein Beruf, in dem die Bundesagentur für Arbeit zu wenige qualifizierte Fachkräfte feststellt. Sie veröffentlicht die Liste einmal jährlich in ihrer Fachkräfteengpassanalyse und bewertet dafür jeden Beruf anhand von sechs Arbeitsmarkt-Indikatoren. Die Liste 2025 umfasst Berufe aus Pflege und Medizin, Bau und Handwerk, IT und Ingenieurwesen, Verkehr, Gastronomie und Kinderbetreuung.
Weniger, als viele denken. Fachkräfte nach § 18a und § 18b AufenthG erhalten die Zustimmung ohne Vorrangprüfung (§ 39 Abs. 2 AufenthG); auf den Engpass-Status kommt es dabei nicht an. Die abgesenkte Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU und der Chancenkarte-Punkt für einen Engpassberuf richten sich nach einer eigenen Liste von ISCO-Gruppen in § 18g Abs. 1 AufenthG, nicht nach der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit (§ 20b Abs. 1 Nr. 8 AufenthG). Der Engpass-Status bestimmt nicht, welchen Aufenthaltstitel eine Fachkraft erhält, welches Gehalt erforderlich ist oder ob ein Antrag Erfolg hat — Qualifikation, deren Anerkennung in Deutschland und Gehalt wiegen schwerer.
Nicht automatisch — beides ist getrennt geregelt. Die reduzierte Schwelle der Blauen Karte EU von 45.934,20 € für 2026 (gegenüber regulär 50.700 €) ergibt sich aus § 18g AufenthG für Berufe der ISCO-Gruppen 132–134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 und 25, für Absolvent:innen, deren Abschluss höchstens drei Jahre alt ist, und für IT-Fachkräfte ohne Abschluss mit drei Jahren einschlägiger Erfahrung in den letzten sieben Jahren. Sie setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus. Ob sie im Einzelfall greift, prüfen die Behörden — sie lässt sich nicht aus der Engpassliste ablesen.
Grundsätzlich ja — die Blaue Karte EU ist nicht auf eine feste Berufsliste beschränkt. Erforderlich sind ein in Deutschland anerkannter oder einem deutschen vergleichbarer Hochschulabschluss (oder bei IT-Fachkräften stattdessen mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren), eine der Qualifikation angemessene Stelle und ein Gehalt, das die maßgebliche Schwelle erreicht. Fehlt eines davon, ist die Blaue Karte nicht der passende Weg — ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte nach § 18a oder § 18b AufenthG kann es aber sehr wohl sein. Dort gibt es keine allgemeine Gehaltsuntergrenze; das Gehalt muss aber dem vergleichbarer Beschäftigter entsprechen, und wer bei der ersten Erteilung 45 oder älter ist, braucht nach § 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG 55.770 € (2026) oder eine angemessene Altersversorgung.
Nein. Die Blaue Karte EU ist einer von mehreren Wegen, nicht das ganze System. Aufenthaltstitel für Fachkräfte nach § 18a (berufliche Qualifikation) und § 18b (akademische Qualifikation) haben keine allgemeine Gehaltsuntergrenze (ab 45 Jahren verlangt § 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG bei der ersten Erteilung 55.770 € (2026) oder eine angemessene Altersversorgung), daneben gibt es die Chancenkarte und die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d. relokate prüft, welcher Weg zur konkreten Einstellung passt, und stellt den Antrag.
Nicht allein. Ein ausländischer Abschluss muss in Deutschland anerkannt oder einem deutschen vergleichbar sein: bei akademischen Qualifikationen in der Regel über einen anabin-Eintrag, der den Abschluss als vergleichbar ausweist, oder eine ZAB-Zeugnisbewertung; ein Berufsabschluss braucht eine Gleichwertigkeitsfeststellung, und bei reglementierten Berufen ist ein förmliches Anerkennungsverfahren nötig, bevor die Tätigkeit überhaupt ausgeübt werden darf. relokate koordiniert die Anerkennung mit der zuständigen Stelle in allen 16 Bundesländern parallel zum Visumverfahren.
Ein Nicht-Treffer ist häufig und selten das Ende der Einstellung, denn Berufsbezeichnungen unterscheiden sich je nach Arbeitgeber, und die offizielle Liste arbeitet mit allgemeinen Berufsbeschreibungen. Entscheidend ist die im Arbeitsvertrag beschriebene Tätigkeit, nicht der interne Titel. Die Agentur für Arbeit veröffentlicht die Liste; im konkreten Antrag bewerten die Behörden die Stelle selbst, etwa ob sie zu einer ISCO-Gruppe gehört, für die die abgesenkte Grenze der Blauen Karte gilt; dann muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Kein Tool kann das vorab verbindlich feststellen; diese Seite bildet die veröffentlichte Liste zur Planung ab. relokate sieht sich die Rolle an, benennt die Wege, die für diese Einstellung offenstehen, bereitet den Antrag vor und reicht ihn ein.
relokate ist Full-Service-Anbieter für Visum und Relocation für Arbeitgeber in Deutschland und übernimmt jeden Schritt der Einstellung aus dem Ausland, ob die Stelle auf der Engpassliste steht oder nicht. Die Immigration-Spezialist:innen ermitteln den Weg für jede Einstellung (Blaue Karte EU, Aufenthaltstitel nach § 18a/§ 18b, Erfahrungsweg nach § 19c Abs. 2, Anerkennungspartnerschaft nach § 16d oder Wechsel aus der Chancenkarte), koordinieren die Anerkennung, bereiten die Unterlagen vor, nutzen das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG), wo es hilft, und reichen den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde ein, bei jeder der mehr als 500 in Deutschland. Sie fragen bei den Behörden nach und übernehmen danach Familiennachzug, Anmeldung, Krankenversicherung, Kontoeröffnung, die Suche nach einer langfristigen Mietwohnung über lokale Berater:innen, Jobsuche-Coaching für Partnerin oder Partner, Haustiere und Compliance-Tracking; HR verfolgt jeden Fall im Dashboard. Preise: Fälle ab 950 € plus jährliche Software- & Compliance-Gebühr.
relokate prüft, welcher Aufenthaltstitel zu jeder Einstellung passt, koordiniert die Anerkennung der Qualifikation, reicht den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde ein und übernimmt jeden Relocation-Schritt, von der Anmeldung bis zu Wohnung und Familie, während HR jeden Fall im Dashboard verfolgt.
Gehalt gegen die Schwellen 2026 prüfen
Braucht diese Rolle eine Anerkennung vor dem ersten Arbeitstag?
Die Wege finden, die einer Fachkraft offenstehen
Voraussetzungen, Ablauf, Unterlagen, Gebühren und Zeitrahmen
Stand: Oktober 2026. Die Berufsliste entspricht der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit. Die Gehaltsangaben sind die Schwellen der Blauen Karte EU für 2026. Dieses Tool dient der HR-Planung und ist keine rechtliche Bewertung: Ob ein Beruf als Engpassberuf gilt und welcher Aufenthaltstitel erteilt wird, entscheiden die deutschen Behörden im jeweiligen Verfahren. Für die rechtliche Prüfung eines konkreten Falls stellen wir gern den Kontakt zu unabhängigen Partneranwält:innen her.
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