Baden-Württemberg
Wahl: LZF oder örtliche BehördeLandesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF), Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart
Seit 1. April 2025 können Arbeitgeber statt bei der örtlichen Ausländerbehörde bei der LZF beantragen, aber nicht bei beiden. Gesundheits- und Pflegeberufe bearbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart, alle anderen Karlsruhe.
- Seit
- 1. April 2025
- Antrag
- Online-Antrag der LZF
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- In der Regel vier Monate von der Vereinbarung bis zur Vorabzustimmung (LZF)
Unsere Stadtseiten: Stuttgart
Bayern
Wahl; Gesundheit und Pflege: nur ZSEFZentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF), Regierung von Mittelfranken, Nürnberg
Für die meisten Berufe wählen Arbeitgeber zwischen ZSEF und örtlicher Ausländerbehörde. Pflege-, Gesundheitsfach- und Approbationsberufe (z. B. Ärztinnen, Apotheker) gehen ausschließlich an die ZSEF. Nach Abschluss der Vereinbarung ist nur diese Behörde zuständig.
- Seit
- 1. Dezember 2020 (Gesundheit und Pflege: nur ZSEF seit 2023/2025)
- Antrag
- Online-Dienst der ZSEF
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Keine Gesamtdauer veröffentlicht
Unsere Stadtseiten: München, Nürnberg
Berlin
Eine Stelle (Stadtstaat)Landesamt für Einwanderung (LEA), Business Immigration Service (BIS)
Innerhalb des LEA bearbeitet nur der BIS das Verfahren. Die Stelle muss an einem Berliner Standort sein, und der Arbeitgeber oder ein bevollmächtigter Dienstleister registriert sich zuerst kostenlos beim BIS.
- Seit
- 1. März 2020
- Antrag
- Registrierung beim BIS, dann Online-Formular
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Mindestens 15 Wochen vom Start bis zum Visum (service.berlin.de)
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Brandenburg
Eine zentrale StelleZentrale Ausländerbehörde für Fachkräftezuwanderung, Landkreis Dahme-Spreewald, Königs Wusterhausen
Der Landkreis Dahme-Spreewald führt das beschleunigte Fachkräfteverfahren für das ganze Land durch.
- Seit
- 1. Oktober 2020
- Antrag
- Online-Antrag oder E-Mail
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Keine Gesamtdauer; der Gesetzgeber gibt keine vor (ZAB Dahme-Spreewald)
Bremen
Örtliche Behörde (zwei Städte)Migrationsamt Bremen (Stadt Bremen); Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven (Stadt Bremerhaven)
Es gibt keine zentrale Stelle: Zuständig ist die Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt. Die „Fast Lane für Fachkräfte“ des Senats (Juni 2026) plant eine Arbeitgeberberatung, ändert aber nichts an der Zuständigkeit.
- Seit
- 1. März 2020 (örtlich)
- Antrag
- Bremen: online oder Formular per E-Mail; Bremerhaven: Formular per E-Mail
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Keine veröffentlicht
Unsere Stadtseiten: Bremen
Hamburg
Eine Stelle (Stadtstaat)Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP), Amt für Migration
Eine Stelle für die ganze Stadt; maßgeblich ist die Betriebsstätte, an der die Fachkraft arbeiten wird.
- Seit
- 1. März 2020
- Antrag
- Online-Dienst; Vorsprache nur mit Termin
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Circa 3–15 Wochen (hamburg.de)
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Hessen
Wahl ab 1. Dez. 2026Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH), Regierungspräsidium Darmstadt
Die ZFEH ist seit 1. Oktober 2026 für Betriebsstätten in Frankfurt zuständig und ab 1. Dezember 2026 für ganz Hessen; ab dann wählen Arbeitgeber zwischen ZFEH und örtlicher Ausländerbehörde. Bis 30. November gilt außerhalb Frankfurts die örtliche Behörde.
- Seit
- 1. Oktober 2026 (Frankfurt), 1. Dezember 2026 (landesweit)
- Antrag
- Online-Portal
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Ausgelegt auf etwa vier Monate bis zum Visum, keine garantierte Höchstdauer (ZFEH)
Unsere Stadtseiten: Frankfurt
Mecklenburg-Vorpommern
Zentrale Stelle (siehe Hinweis)Landesamt für innere Verwaltung (LAiV), Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung, Schwerin
Das LAiV ist seit April 2024 landesweit zuständig. Laut Stadt Rostock können Anträge weiterhin bei örtlichen Ausländerbehörden abgegeben werden; ob diese entscheiden oder weiterleiten, steht dort nicht.
- Seit
- April 2024
- Antrag
- Online-Antrag des LAiV oder E-Mail
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- LAiV: keine veröffentlicht; Rostock: mindestens 15 Wochen bis zum Visum
Niedersachsen
Eine zentrale StelleZentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren, Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), Osnabrück
Seit 1. Januar 2026 allein zuständig; von Juli bis Dezember 2025 konnten Arbeitgeber noch die örtlichen Behörden nutzen.
- Seit
- 1. Juli 2025; allein zuständig seit 1. Januar 2026
- Antrag
- Nur online
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- In der Regel ca. 3–4 Monate (Zentralstelle)
Unsere Stadtseiten: Hannover
Nordrhein-Westfalen
Eine zentrale StelleZentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW (ZFE NRW), Bezirksregierung Köln
Eine Stelle für das ganze Land, bei der Bezirksregierung Köln. Sie bearbeitet Fachkräfte, die noch nicht eingereist sind.
- Seit
- 1. März 2020
- Antrag
- Online-Portal (seit September 2025)
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Generell ca. 1–3 Monate (ZFE NRW)
Unsere Stadtseiten: Köln, Düsseldorf, Bonn, Essen
Rheinland-Pfalz
Eine zentrale StelleZentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung (ZAB RLP), Stadtverwaltung Kaiserslautern
Bearbeitet das beschleunigte Fachkräfteverfahren für alle Arbeitgeber im Land.
- Seit
- 1. Januar 2021
- Antrag
- Online-Dienst oder E-Mail
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Einzelfallabhängig (ZAB RLP)
Saarland
Eine zentrale StelleZentrale Ausländerbehörde des Saarlandes (ZAB), Landesverwaltungsamt, Lebach
Landesweit; maßgeblich ist die Betriebsstätte im Saarland, nicht der künftige Wohnort der Fachkraft.
- Seit
- Nicht veröffentlicht
- Antrag
- Per E-Mail (online nur vereinzelt)
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Mindestens 15 Wochen bis zum Visum (service.saarland.de)
Sachsen
Örtliche BehördeAusländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Sitz der Betriebsstätte
Keine zentrale Stelle und keine angekündigt. In Dresden führt das Welcome Center der Ausländerbehörde das Verfahren durch.
- Seit
- 1. März 2020 (örtlich)
- Antrag
- Je nach Behörde (z. B. Leipzig online, Dresden per E-Mail)
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Mindestens 4 Monate, im Einzelfall länger (amt24 Sachsen)
Unsere Stadtseiten: Dresden, Leipzig
Sachsen-Anhalt
Örtliche BehördeAusländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Sitz der Betriebsstätte
Keine zentrale Stelle. Das Landesverwaltungsamt führt nur die Aufsicht; das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt berät, ist aber keine Ausländerbehörde.
- Seit
- 1. März 2020 (örtlich)
- Antrag
- Je nach Behörde (z. B. Magdeburg online, Halle per E-Mail)
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Keine veröffentlicht
Schleswig-Holstein
Eine zentrale StelleZentralstelle für Fachkräfteeinwanderung, Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF), Neumünster
Landesweit zentrale Stelle nach Landesverordnung. Am 22. Oktober 2026 meldete das LaZuF, dass es wegen eines Serverausfalls vorübergehend keine Anträge annimmt.
- Seit
- 1. März 2020
- Antrag
- Nur online
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- In der Regel vier Monate ab Antragstellung (LaZuF)
Thüringen
Örtliche Behörde (Wechsel angekündigt)Ausländerbehörde am Ort der Betriebsstätte (Wechsel zum Landesverwaltungsamt angekündigt)
Derzeit örtlich. Am 8. Oktober 2026 kündigte die Landesregierung im Landtag an, dass § 81a zum Landesverwaltungsamt wechselt; Startdatum und Verordnung gibt es noch nicht.
- Seit
- 1. März 2020 (örtlich)
- Antrag
- Je nach Behörde; persönliches Erscheinen nötig
- Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
- Mindestens 15 Wochen bis zum Visum (Landes-Leistungstext)