Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG)

Wer ist in welchem Bundesland für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zuständig?

In 9 von 16 Bundesländern führt eine zentrale Stelle das beschleunigte Fachkräfteverfahren durch: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wählen Arbeitgeber zwischen zentraler Stelle und örtlicher Ausländerbehörde (Hessen ab 1. Dezember 2026). In Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die örtliche Behörde am Sitz der Betriebsstätte zuständig.

Geprüft anhand offizieller Seiten von Ländern und Behörden am 22. Oktober 2026.

9

Länder mit einer zentralen Stelle

3

Länder mit Wahlrecht für Arbeitgeber

4

Länder mit örtlicher Zuständigkeit

Auf einen Blick

Was das für Arbeitgeber bedeutet

Die Betriebsstätte entscheidet: Zuständig ist die Stelle für den Ort, an dem die Fachkraft arbeiten wird, nicht die am Firmensitz oder am künftigen Wohnort.

Die Gebühr beträgt auf allen offiziellen Seiten, die sie nennen, 411 € pro Fachkraft und wird mit Abschluss der Vereinbarung fällig.

Das Gesetz setzt Fristen für einzelne Schritte, aber keine Gesamtdauer. Veröffentlichte Zeiten sind nicht vergleichbar: Manche Behörden nennen nur ihre Vorabzustimmung, andere das ganze Verfahren (siehe die Länder unten).

Zuständigkeiten ändern sich: Niedersachsen und Hessen haben 2025/26 umgestellt, Thüringen hat einen Wechsel angekündigt. Achten Sie auf das Datum bei jedem Eintrag.

So funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren →

Aus den Fällen von relokate

Was die Dauer wirklich bestimmt

Keine gesetzliche Frist für das ganze Verfahren

Das Gesetz setzt Fristen für einzelne Schritte: Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Woche, die Botschaft vergibt innerhalb von drei Wochen einen Termin und entscheidet in der Regel innerhalb weiterer drei Wochen. Für das Verfahren insgesamt gibt es keine Frist.

Der Engpass ist die Vorabzustimmung in Deutschland

In den Fällen von relokate dauert das Warten auf die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde am längsten, und das hängt stark von Stadt und Behörde ab. In unseren Fällen aus 2026 dauerte die Vorabzustimmung in Berlin etwa 3 Wochen, in Hamburg 5 und in München 7. Diese Zeiten schwanken und ändern sich laufend.

Veröffentlichte Wartezeiten genau lesen

Viele Behörden nennen nur, wie lange ihre Vorabzustimmung dauert, nicht das ganze Visumverfahren. Botschaftstermin und Visumentscheidung kommen hinzu.

Das beschleunigte Verfahren ist nicht immer schneller

Je nach Fall kann es schneller sein, die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit direkt zu beantragen (§ 36 Abs. 3 BeschV) und das Visum parallel über das Auslandsportal zu beantragen.

Familien und Gültigkeit des Visums

Botschaften haben oft Termine für die Fachkraft, aber nicht für die Familie. Das beschleunigte Verfahren umfasst auch Ehepartner und minderjährige Kinder, wenn ihre Visumanträge in zeitlichem Zusammenhang gestellt werden (§ 81a Abs. 4 AufenthG). In den Fällen von relokate hat das oft auch geklappt, wenn die Familie einige Monate später nachkommen wollte. Visa aus dem beschleunigten Verfahren waren in unseren Fällen oft bis zu 12 Monate gültig, im regulären Verfahren meist 2–6 Monate. Die Gültigkeit legt die Botschaft fest; den Aufenthaltstitel muss die Fachkraft vor Ablauf des Visums in Deutschland beantragen.

Den einen richtigen Weg gibt es nicht. relokate prüft jeden Fall und entscheidet gemeinsam mit dem Arbeitgeber, welcher Weg die Fachkraft am schnellsten nach Deutschland bringt.

Die Bundesländer im Einzelnen

Baden-Württemberg

Wahl: LZF oder örtliche Behörde

Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF), Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart

Seit 1. April 2025 können Arbeitgeber statt bei der örtlichen Ausländerbehörde bei der LZF beantragen, aber nicht bei beiden. Gesundheits- und Pflegeberufe bearbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart, alle anderen Karlsruhe.

Seit
1. April 2025
Antrag
Online-Antrag der LZF
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
In der Regel vier Monate von der Vereinbarung bis zur Vorabzustimmung (LZF)

Unsere Stadtseiten: Stuttgart

Bayern

Wahl; Gesundheit und Pflege: nur ZSEF

Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF), Regierung von Mittelfranken, Nürnberg

Für die meisten Berufe wählen Arbeitgeber zwischen ZSEF und örtlicher Ausländerbehörde. Pflege-, Gesundheitsfach- und Approbationsberufe (z. B. Ärztinnen, Apotheker) gehen ausschließlich an die ZSEF. Nach Abschluss der Vereinbarung ist nur diese Behörde zuständig.

Seit
1. Dezember 2020 (Gesundheit und Pflege: nur ZSEF seit 2023/2025)
Antrag
Online-Dienst der ZSEF
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
Keine Gesamtdauer veröffentlicht

Unsere Stadtseiten: München, Nürnberg

Berlin

Eine Stelle (Stadtstaat)

Landesamt für Einwanderung (LEA), Business Immigration Service (BIS)

Innerhalb des LEA bearbeitet nur der BIS das Verfahren. Die Stelle muss an einem Berliner Standort sein, und der Arbeitgeber oder ein bevollmächtigter Dienstleister registriert sich zuerst kostenlos beim BIS.

Seit
1. März 2020
Antrag
Registrierung beim BIS, dann Online-Formular
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
Mindestens 15 Wochen vom Start bis zum Visum (service.berlin.de)

Unsere Stadtseiten: Berlin

Bremen

Örtliche Behörde (zwei Städte)

Migrationsamt Bremen (Stadt Bremen); Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven (Stadt Bremerhaven)

Es gibt keine zentrale Stelle: Zuständig ist die Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt. Die „Fast Lane für Fachkräfte“ des Senats (Juni 2026) plant eine Arbeitgeberberatung, ändert aber nichts an der Zuständigkeit.

Seit
1. März 2020 (örtlich)
Antrag
Bremen: online oder Formular per E-Mail; Bremerhaven: Formular per E-Mail
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
Keine veröffentlicht

Unsere Stadtseiten: Bremen

Hessen

Wahl ab 1. Dez. 2026

Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH), Regierungspräsidium Darmstadt

Die ZFEH ist seit 1. Oktober 2026 für Betriebsstätten in Frankfurt zuständig und ab 1. Dezember 2026 für ganz Hessen; ab dann wählen Arbeitgeber zwischen ZFEH und örtlicher Ausländerbehörde. Bis 30. November gilt außerhalb Frankfurts die örtliche Behörde.

Seit
1. Oktober 2026 (Frankfurt), 1. Dezember 2026 (landesweit)
Antrag
Online-Portal
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
Ausgelegt auf etwa vier Monate bis zum Visum, keine garantierte Höchstdauer (ZFEH)

Unsere Stadtseiten: Frankfurt

Mecklenburg-Vorpommern

Zentrale Stelle (siehe Hinweis)

Landesamt für innere Verwaltung (LAiV), Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung, Schwerin

Das LAiV ist seit April 2024 landesweit zuständig. Laut Stadt Rostock können Anträge weiterhin bei örtlichen Ausländerbehörden abgegeben werden; ob diese entscheiden oder weiterleiten, steht dort nicht.

Seit
April 2024
Antrag
Online-Antrag des LAiV oder E-Mail
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
LAiV: keine veröffentlicht; Rostock: mindestens 15 Wochen bis zum Visum

Niedersachsen

Eine zentrale Stelle

Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren, Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), Osnabrück

Seit 1. Januar 2026 allein zuständig; von Juli bis Dezember 2025 konnten Arbeitgeber noch die örtlichen Behörden nutzen.

Seit
1. Juli 2025; allein zuständig seit 1. Januar 2026
Antrag
Nur online
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
In der Regel ca. 3–4 Monate (Zentralstelle)

Unsere Stadtseiten: Hannover

Nordrhein-Westfalen

Eine zentrale Stelle

Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW (ZFE NRW), Bezirksregierung Köln

Eine Stelle für das ganze Land, bei der Bezirksregierung Köln. Sie bearbeitet Fachkräfte, die noch nicht eingereist sind.

Seit
1. März 2020
Antrag
Online-Portal (seit September 2025)
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
Generell ca. 1–3 Monate (ZFE NRW)

Unsere Stadtseiten: Köln, Düsseldorf, Bonn, Essen

Saarland

Eine zentrale Stelle

Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes (ZAB), Landesverwaltungsamt, Lebach

Landesweit; maßgeblich ist die Betriebsstätte im Saarland, nicht der künftige Wohnort der Fachkraft.

Seit
Nicht veröffentlicht
Antrag
Per E-Mail (online nur vereinzelt)
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
Mindestens 15 Wochen bis zum Visum (service.saarland.de)

Sachsen

Örtliche Behörde

Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Sitz der Betriebsstätte

Keine zentrale Stelle und keine angekündigt. In Dresden führt das Welcome Center der Ausländerbehörde das Verfahren durch.

Seit
1. März 2020 (örtlich)
Antrag
Je nach Behörde (z. B. Leipzig online, Dresden per E-Mail)
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
Mindestens 4 Monate, im Einzelfall länger (amt24 Sachsen)

Unsere Stadtseiten: Dresden, Leipzig

Sachsen-Anhalt

Örtliche Behörde

Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Sitz der Betriebsstätte

Keine zentrale Stelle. Das Landesverwaltungsamt führt nur die Aufsicht; das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt berät, ist aber keine Ausländerbehörde.

Seit
1. März 2020 (örtlich)
Antrag
Je nach Behörde (z. B. Magdeburg online, Halle per E-Mail)
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
Keine veröffentlicht

Schleswig-Holstein

Eine zentrale Stelle

Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung, Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF), Neumünster

Landesweit zentrale Stelle nach Landesverordnung. Am 22. Oktober 2026 meldete das LaZuF, dass es wegen eines Serverausfalls vorübergehend keine Anträge annimmt.

Seit
1. März 2020
Antrag
Nur online
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
In der Regel vier Monate ab Antragstellung (LaZuF)

Thüringen

Örtliche Behörde (Wechsel angekündigt)

Ausländerbehörde am Ort der Betriebsstätte (Wechsel zum Landesverwaltungsamt angekündigt)

Derzeit örtlich. Am 8. Oktober 2026 kündigte die Landesregierung im Landtag an, dass § 81a zum Landesverwaltungsamt wechselt; Startdatum und Verordnung gibt es noch nicht.

Seit
1. März 2020 (örtlich)
Antrag
Je nach Behörde; persönliches Erscheinen nötig
Veröffentlichte Bearbeitungsdauer
Mindestens 15 Wochen bis zum Visum (Landes-Leistungstext)

Häufige Fragen

Können Arbeitgeber wählen, welche Stelle das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchführt?

Nur in Baden-Württemberg, Bayern (außer Gesundheits- und Pflegeberufen, die an die ZSEF gehen) und ab 1. Dezember 2026 in Hessen. In den meisten anderen Ländern ist eine zentrale Stelle zuständig; in Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die örtliche Ausländerbehörde am Sitz der Betriebsstätte.

Welches Bundesland ist zuständig?

Das Land, in dem die Betriebsstätte liegt, an der die Fachkraft arbeiten wird. Ein Unternehmen mit Sitz in München, das für sein Hamburger Büro einstellt, geht zum Hamburg Welcome Center for Professionals.

Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

411 € pro Fachkraft auf allen offiziellen Seiten, die die Gebühr nennen, fällig mit Abschluss der Vereinbarung. Die Visumgebühr bei der Botschaft und gegebenenfalls Gebühren für die Anerkennung kommen hinzu.

Wie lange dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Eine gesetzliche Gesamtdauer gibt es nicht. Das Gesetz setzt Fristen für einzelne Schritte: Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Woche, die Botschaft vergibt innerhalb von drei Wochen einen Termin und entscheidet in der Regel innerhalb weiterer drei Wochen. In den Fällen von relokate ist die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde der Engpass, und die hängt von der Stadt ab; veröffentlichte Zeiten der Behörden beziehen sich oft nur auf diesen Schritt.

Kann relokate das Verfahren in jedem Bundesland für uns übernehmen?

Ja. Arbeitgeber können Dritte bevollmächtigen, das beschleunigte Fachkräfteverfahren für sie durchzuführen. relokate stellt die vollständigen Unterlagen zusammen und arbeitet mit der zuständigen Stelle in jedem Bundesland; in Berlin sind wir beim Business Immigration Service (BIS) registriert.

So haben wir geprüft

Jeder Eintrag beruht auf den Seiten des Landes oder der Behörde selbst, den Landesverordnungen, soweit veröffentlicht, und der Bundesliste der zentralen Ausländerbehörden auf Make it in Germany (5. Oktober 2026). Wo ein Land keine Verordnung oder kein Startdatum veröffentlicht, sagen wir das. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung; relokate ist keine Kanzlei.

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